Kundeninformation 2023-01

Informationen zu den Strom- sowie Gas- und Wärmepreisbremsen

Sehr geehrte IBA-Energiekundinnen und -kunden, um die Belastungen der Energie- und Wärmekosten angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom sowie Erdgas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt, gelten aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Zunächst sind die Gesetze bis Ende Dezember 2023 befristet, sehen jedoch bereits die Möglichkeit einer Verlängerung bis Ende April 2024 vor. Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte – hierzu zählen selbstverständlich auch die WEG – und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 % des konkret prognostizierten Jahresverbrauchs, in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch, wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis als Höchstpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleine Unternehmen beträgt der Referenzpreis: – für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde. – für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde. – für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, gilt der vertraglich vereinbarte Tarif. Die Preisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge werden praktisch so berechnet, dass zunächst ein vom Energieträger abhängiger Differenzbetrag ermittelt wird und dieser mit den Entlastungskontingenten multipliziert wird. Der so ermittelte Betrag wird dann durch zwölf geteilt und jeweils von den Abschlagsrechnungen bzw. monatlichen Abrechnungen abgesetzt. Der Differenzbetrag ist der Saldo zwischen dem nach Vertrag geschuldeten Arbeitspreis und dem jeweiligen Referenzpreis.

Konkrete Fallbeispiele für Erdgas:

1. Individueller IBAGAS-Preis inkl. Netzentgelten. Steuern und Abgaben (brutto} ist kleiner bzw. gleich 12 Cent/kWh: Für diese Lieferstelle ist die Erdgas-Preisbremse unrelevant. Es wird der vertraglich vereinbarte Preis abgerechnet. 2. Individueller IBAGAS-Preis inkl. Netzentgelten. Steuern und Abgaben (brutto} liegt bei 16.5 Cent/kWh; Jahresverbrauchsprognose beträgt 100.000 kWh: Entlastungsbetrag= 80.000 kWh x (76,5 ct/kWh -12 Cent/kWh) = 3.600.- €/a Der monatliche Abschlag reduziert sich ab März um 300.- €. Was müssen Sie als IBAGAS- IBASTROM- und/oder IBAWÄRME-Kunde tun? Nichts! Alle Kunden. deren individueller IBA-Preis über den Referenzpreisen liegt. bekommen bis spätestens Ende Februar automatisch eine geänderte Abschlagsmitteilung mit Informationen. wie sich die Entlastungen konkret auswirken.
Bei rd. 2/3 unserer Kunden liegen die vereinbarten all-inklusive IBA-Preise unter den Referenzwerten. so dass diese überhaupt nicht von den Preisbremsen tangiert werden.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert. die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen werden die Kosten-Belastungen zwar spürbar gedämpft. im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin. Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen. desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Bitte erlauben Sie uns abschließend daher noch einige Hinweise. mit Energie sparsam umzugehen:
  • Jedes Grad weniger Heizen spart etwa sechs Prozent Energie und damit auch
  • Auch regelmäßiges Entlüften der Heizkörper Heizenergie zu sparen.
  • Heizkörper sollten nicht verdeckt
  • Statt angekippte Fenster empfiehlt sich regelmäßiges kurzes Stoßlüften.
  • Beim Duschen auf Dauer und Temperatur
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung: FAQ Strompreisbremse (bmwk.del FAQ Gaspreisbremse (bmwk.del Gern stehen wir Ihnen bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Individuellen Gesprächstermins zur Verfügung: 0371/77456-0 bzw. kontakt@ibaenergie.de.

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